Allgemeine Verleihbedingungen

 

  1. Die Reservierung von Equipment und somit der Vertragsabschluss kann sowohl schriftlich wie auch mündlich (Stammkunden) erfolgen und ist für beide Seiten bindend. Bei Nichterfüllung bzw. Stornierung des Vertrages bis zu 5 Tagen vor Erreichen des Mietvertragsbeginns ist vom Vertragspartner ein Schadensersatz in Höhe von 50 % des vereinbarten Verleihpreises zur Zahlung fällig. Bei Stornierungen bis zu 4 Tagen vor Erreichen des Mietvertragsbeginns ist der volle Mietpreis zur Zahlung fällig.
     
  2. Der Mieter muss einen gültigen Personalausweis vorlegen und zum Zeitpunkt der Entleihung volljährig sein.
     
  3. Alle Verleihgeräte sind das uneingeschränkte Eigentum der Firma CRS-Lightning. Der Mieter hat kein Recht auf Veräußerung oder Verpfändung der Gegenstände. Ein Verstoss gegen dieses Recht wird als Veruntreuung gewertet und gemäß StGB geahndet.
     
  4. Der Mietpreis ist generell im Voraus fällig. Zudem ist prinzipiell eine Kaution zu hinterlegen. Diese richtet sich nach dem Wert der entliehenen Geräte und wird individuell vereinbart. Die Kaution wird bei Abgabe der Geräte in einwandfreiem Zustand zurückerstattet.
     
  5. Für alle an den Leihgeräten entstandenen Schäden haftet der Mieter. Erforderliche Reparaturen werden mit dem Preis der Ersatzteile und der erforderlichen Servicezeit in Rechnung gestellt. Bei Verlust/Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter in Höhe des Neuwertes. Die Aufklärungspflicht über Schäden, Verlust oder Diebstahl liegt beim Mieter.
     
  6. Die Mietgeräte werden von uns in technisch überprüften und sauberen Zustand übergeben. Der Mieter hat nach dem Einsatz der Geräte für eine entsprechende Reinigung zu sorgen, ansonsten wird eine Reinigungspauschale von € 30,00 in Rechnung gestellt. Gleiches gilt auch für alle Arten von Kabeln. Diese werden aufgerollt und mit Kabelklettbändern versehen ausgeliefert. Für nicht aufgerollte oder schmutzige Kabel (z. B. durch Klebeband)  wird eine Reinigungspauschale von€ 3,00 je Kabel in Rechnung gestellt. Nicht zurückgegebene Kabelklettbänder werden ebenfalls mit € 3,00 je Kabel berechnet.
     
  7. Der Mieter haftet für eine ordnungsgemäße Aufstellung und Installation der Anlage, ggf. ist für eine erforderliche Prüfung und Abnahme durch die zuständige Behörde zu sorgen. Alle Geräte und Teile die über Publikum montiert sind, sind mit Ketten oder Sicherungsseilen zu sichern. Traversen, Stative und Geräte sind gegen Herunterfallen, Umfallen sowie Kippen entsprechend zu sichern. Abhängig vom Veranstaltungsort sind sicherheitsrelevante Absperrungen vorzunehmen.
     
  8. Ein Haftungsübergang auf die Firma CRS-Lightning wird für alle Fälle (Materialverlust, Personenschaden, Folgeschäden durch technische Defekte) vollinhaltlich ausgeschlossen.
     
  9. Bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins wird automatisch der Tagessatz des jeweiligen Leihgerätes für jeden zusätzlichen Miettag verrechnet.
     
  10. Bei Defekt eines oder mehrerer Geräte während der Veranstaltung ist der Vermieter unverzüglich - ggf. mobil auf Handy – zu informieren. Reklamationen bei Rückgabe bzw. Abholung können nicht anerkannt werden.